Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

am 28. Juni 2025 tritt das vom Bundestag beschlossene Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ein Ziel des Gesetzes ist es, Verbrauchern mit Behinderungen die Teilhabe an der virtuellen Welt zu ermöglichen, indem Webseiten barrierefrei gestaltet werden. Für Angebote der öffentlichen Hand gilt diese Anforderung bereits seit längerem (BITV).

SimpleThings möchte über diesen wichtigen Termin informieren und Sie bei notwendigen Anpassungen unterstützen.

Das Gesetz gilt für Websites, die sich an Verbraucher richten und die Abwicklung elektronischer Geschäftsprozesse ermöglichen. Reine B2B-Angebote und reine Informationsseiten sind nicht betroffen. Online-Shops, aber auch Webseiten mit der Möglichkeit des Vertragsabschlusses oder der Terminbuchung, die sich auch an Verbraucher richten, sind vom BFSG betroffen. 

Für Websites gibt es keine Übergangsfrist. Diese müssen daher bis zum 28. Juni 2025 den Anforderungen des BFSG an die Barrierefreiheit entsprechen. Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz).

Webseiten und Produkte müssen den WCAG-Richtlinien (Level A + AA) entsprechen. Dies beinhaltet unter anderem

  • Textalternativen für Bilder
  • Kontrast und Schriftgröße
  • Tastaturbedienbarkeit und verständliche Navigation.

Die Überwachung erfolgt durch die Marktüberwachungsbehörden auf Verdacht oder stichprobenartig. Bei Nichteinhaltung der geforderten Maßnahmen setzt die Marktüberwachungsbehörde eine Frist zur Beseitigung der beanstandeten Probleme. Erst bei wiederholter Nichtbeachtung drohen die Abschaltung oder ein Bußgeld.

Schließlich könnten auch Mitbewerber im Wege der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen Verstöße vorgehen. In diesem Fall drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche. Wie die Gerichte dies beurteilen werden, ist allerdings noch nicht absehbar.

Webseiten barrierefrei zu gestalten bietet viele Vorteile. SimpleThings hat durch die Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern umfangreiche und langjährige Erfahrung damit. Kontaktieren Sie uns bei Fragen oder für eine Ersteinschätzung.

Bitte beachten Sie: Da wir keine Juristen sind, dürfen wir keine Rechtsberatung erteilen. Bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Beurteilung an Ihren Rechtsberater.